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Entsorgungsmanagement

 
Die Weitergabe und Entsorgung von Abfällen ist an eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Pflichten verbunden. Zu nachstehenden Punkte beraten wir Sie gerne..

Entsorgungsmanagement und Beratung

Gemäß aktueller Rechtslage, insbesondere gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz endet die Verantwortung des Abfallerstbesitzer nicht mit Übergabe des Abfalls bspw. an ein Abbruch- oder Erdbauunternehmen. Vielmehr ist der Besitzer und Abfallerzeuger u.a. verpflichtet den fachgerechten Umgang mit Abfällen zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Pflichten weitsichtig zu kontrollieren und eine fachgerechte und wirtschaftliche Abfallentsorgung in Angriff zu nehmen.

Untersuchung und Einstufung von Abfällen

Wir beraten Sie bei der korrekten Einstufung von Abfällen gem. Abfallverzeichnisverordnung.
Wir unterstützen bei der Auswahl der zutreffenden Abfallschlüsselnummer. Wir liefern Antworten zur Abfallkennzeichnung.
Außerdem können Sie von uns Laboranalysen zu Ihren Abfällen erhalten, mit wichtigen Hinweisen und Bewertungen der chemischen und technischen Abfalleigenschaften.

Entsorgungskonzept und Entsorgungskontrolle

Anhand unser Abfalleinstufung erarbeiten wir für Ihre Baumaßnahme ein aussagekräftiges Entsorgungskonzept ,welche bspw. den zuständigen Behörden im Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Mit unserer Hilfe kann der Bauherr anhand des Entsorgungskonzeptes die voraussichtlichen Entsorgungsschritte (Verwertung, Beseitigung) planen. Um anschließend die fachgerechte Entsorgung der angefallenen Abfälle zu kontrollieren, übernehmen wir die Auswertung der Entsorgungsdokumentation für Sie.

Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzung

Wir erstellen für Sie Leistungsverzeichnisse, welche Sie für Ihre Marktanfragen nutzen. Hierzu erhalten Sie auf Wunsch notwendige Kostenschätzungen für Ihre Budgetplanung.

Abfalldeklaration und Möglichkeiten der Abfallentsorgung

Mineralische Abfälle, bspw. Bauschutt, Boden und andere Bau- und Abbruchabfälle werden in der Regel baubegleitend analytisch in sinnvollen Chargen deklariert. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne Vorschläge. Zudem informieren wir zu Art der Abfallentsorgung und geben Informationen zu wirtschaftlichen Entsorgungsmöglichkeiten.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Abfallerzeuger haben gem. Gesetzgebung u.a. die schadlose und damit fachgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle nachzuweisen. Was viele nicht wissen, Abfallerzeuger ist an erster Stelle der Bauherr oder Grundstückseigentümer. Somit obliegt Ihnen i.d.R. eine hohe Verantwortung. Vorsätzlich erkannte Fehler in der Entsorgung, insbesondere gefährlicher Abfälle, können nach Strafgesetzbuch böse Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen.
Das elektronische Abfallnachweiseverfahren (eANV) ist ein gesetzlich geregeltes Mittel über die geplante Abfallentsorgung zu informieren und diese behördlich zu kontrollieren. Wir bieten Ihnen vollumfängliche Beratungen zum eANV.

Gesetze – wir behalten den Überblick

Wir helfen Ihnen gerne bei der Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und Gesetze, wie bspw.: Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallverzeichnisverordnung, Nachweisverordnung, Deponieverordnung, Versatzverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Verpackungsverordnung, Bioabfallverordnung, Klärschlammverordnung, Altholzverordnung, Altölverordnung, PCB/PCT-Abfallverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Beförderungserlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, zudem weitere EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.

Beratung in den Bereichen Boden und mineralischer Stoffstrom

Wir recherchieren, analysieren und beraten zum Marktgeschehen und leisten mit unserer umfangreichen Boden-Datenbank „GGS-Fair“ zu Bauprojekten in ganz NRW professionelle Unterstützung. Sie erhalten von uns ermittelte und aufbereitete Informationen und direkte Unterstützung bei Planung, Beschaffung oder Abfuhr für mineralische Materialien und Schüttgüter.
Mit „GGS-Ferro“ unser Spezialdienst für die Altmetallbranche sind wir immer auf dem aktuellen Stand wenn es sich um interessante Verschrottung im Bereich Abbruch und Rückbau dreht. Wir informieren Sie optimal über den zugehörigen Markt.